Diese Frage habe ich mir und anderen zuletzt oft gestellt – mit sehr unterschiedlichen Einschätzungen!
Laut aktueller Satzung bzw. Beitragsordnung (Stand 18.12.2018) liegt der Beitrag bei stattlichen 30 EUR/Monat und damit bei 360 EUR/Jahr. Zum Vergleich: in vielen Dresdner Sportvereinen zahlt man für ein Kind ca. 80-100 EUR im Jahr.
Begründet wird dieser hohe Beitrag, mit den guten Rahmenbedingungen – insbesondere 2 (Lizenz-Trainern und z.B. der umfassenden Ausstattung (Trainingsbekleidung). Dass dies nur z.T. erfüllt wird, beschreibe ich hier etwas ausführlicher. Trotz dieses verhältnismäßig hohen Beitrags, müssen die Eltern bei ca. jedem 2. Turnier die Teilnahmegebühr selbst einsammeln.
Einzelunternehmen statt Verein
Was mich aber in der Vergangenheit deutlich mehr aufgeregt hat, war der Umstand, dass man für alle Altersklassen unter der U9 einen erhöhten Beitrag (bei uns 42 EUR/Monat = 504 EUR/Jahr) an das Einzelunternehmen des Vorstandsvorsitzenden Peter Heidler (HSA) überweisen sollte bzw. der Beitrag von diesem Konto eingezogen wurde.
Hierzu muss man wissen, dass der Vorstandsvorsitzende vom Soccer for Kids e.V. (Peter Heidler) auch ein Einzelunternehmen, die s.g. Fußballschule HSA (Heidler Soccer Academy) betreibt. Hier hatten wir unseren Sohn auch zunächst angemeldet, bis er nach wenigen Monaten dann in den Verein bzw. die U7 von Soccer for Kids wechselte. Eine erneute Anmeldung war nach Aussage von Hr. Heidler nicht notwendig, da alle „Mitglieder der Fußballschule“ automatisch auch Mitgliedern im Verein sind. Zu diesem Zeitpunkt schenkte ich dieser Aussage noch keine Bedeutung bzw. vertraute auf diese Aussage.
Als wir fast 5 Monate auf die neue Spielkleidung warten mussten und sich auch allgemein die Rahmen- und Trainingsbedingungen verschlechterten, habe ich mir das Beitragsthema bzw. das Konstrukt HSA & SFK etwas genauer angeschaut.
Verschleppung & irreführende Aussagen
Ein Blick in die damalige Satzung bzw. Beitragsordnung sagte klar aus:
- Über die Aufnahme entscheidet nach Vorliegen eines schriftlichen Antrags der Vorstand.
- Es ist ein Mitgliedsbeitrag gemäß der Beitragsordnung zu leisten.
- Es ist ein Mitgliedsbeitrag von 30 EUR monatlich zu entrichten.
Ein Hinweis darauf, dass es eine Beitragsbefreiung für Kinder gibt, die in der Fußballschule sind, war damals nicht zu finden!
Fazit für mich:
Ohne schriftlichen Antrag kann unser Sohn eigentlich kein Mitglied im Verein sein. – Wenn er kein Mitglied ist, dann ist er eigentlich auch nicht spielberechtigt und eigentlich auch nicht versichert! (Was ich persönlich am schlimmsten finde.)
Oder aber:
Unser Sohn ist doch Mitglied. – Dann müsste er bzw. wir aber entsprechend der Satzung seinen Beitrag auch an den Verein (und nicht an ein Einzelunternehmen) zahlen.
Ich sprach Hr. Heidler auf diese Problematik an und wurde zunächst mit der Antwort abgespeist, dass das alles so schon seine Richtigkeit hätte. Er wiederholte auch die eingehende Aussage, dass alle Mitglieder der Fußballschule auch Mitglieder im Verein sind und damit sowohl versichert, als auch spielberechtigt wären. Sie wären aber in den ersten Jahren (bis zur U9) vom Mitgliedsbeitrag beim Verein befreit und müssten (trotz das sie keine Leistungen der Fußballschule mehr in Anspruch nehmen), weiterhin ihren Beitrag an das Einzelunternehmen leisten.
Er verwies diesbezüglich auf die Anmeldung bzw. die AGB des Einzelunternehmens (der Fußballschule), wo tatsächlich stand:
Alle Kinder bis unter 8 Jahren sind beim Verein Soccer for Kids Dresden e.V. vom Beitrag befreit. Siehe dazu Satzung und Beitragsordnung von Soccer for Kids Dresden e.V..
Ich machte ihn wiederum darauf aufmerksam, dass eine entsprechende Befreiung in der Satzung bzw. Beitragsordnung des Vereins stehen muss und nicht in den AGB eines Einzelunternehmens, welches selber auch nicht Mitglied im Verein sein kann. Ebenso machte ich ihn darauf aufmerksam, dass es im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des Vereins auch problematisch ist, dass Mitglieder statt Beitrag an den Verein, Gelder an das Einzelunternehmen des Vorstandsvorsitzenden zahlen (bzw. er diese Gelder über die gewährte Einzugsermächtigung einzieht.)
Er verwies darauf, dass dies alles durch einen Steuerberater geprüft bzw. mitentwickelt wurde und demnach auch seine Richtigkeit hat. Den Namen des Steuerberaters wollte er mir aber nicht nennen. Ich hatte da meine Zweifel und bestand darauf, dass der Vertrag mit der HSA gekündigt wird und unser Sohn schriftlich einen neuen Mitgliedsantrag bei SFK stellt..
Wilder Aktionismus
Überraschender Weise kam es dann Anfang September 2018 zu Änderungen an der Vereinssatzung auf der Webseite:
Neu eingefügt war in Punkt 3 der Hinweis, dass erst ab der Altersklasse U9 der Beitrag gleich ist. Verwunderlich war für mich, dass diese (neue) Beitragsordnung schon auf der Gründungsversammlung am 20.08.2018 verabschiedet wurde 🙂
Ich machte mich abermals beliebt und den Vorstandsvorsitzender darauf aufmerksam, dass Satzungsänderungen doch durch die Mitgliedsversammlung erfolgen müssen – zu der wir in fast 3 Jahren Mitgliedschaft nie eingeladen wurden. (siehe Vereinsleben)
Die Satzungsänderungen auf der Webseite wurden dann kurzfristig rückgängig gemacht, eine Mitgliedsversammlung für den 13.12.2018 einberufen und dort eine neue Satzung bzw. Beitragsordnung verabschiedet. Diese war (bzw. ist) zwar inhaltlich immer noch bedenklich, aber zumindest hat der Vorstand die Mitglieder in diese Entscheidung mit einbezogen.
Offen bleibt aber auch weiterhin die Frage, was mit den nicht an den Verein (sondern an die HSA gezahlten) Mitgliedsbeiträge passiert. Da erst mit der Satzung bzw. Beitragsordnung vom 13.12.2018 das Prozedere legitimiert wurde, haben formell wohl viele Eltern noch Beitragsrückstände.